Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatzahler
Die Anmeldung ist verbindlich, die Kursgebühren werden mit der Anmeldung fällig. Überweisen Sie bitte die Lehrgangsgebühr auf das angegebene Konto bei der Sparkasse Vorderpfalz-Ludwigshafen.
Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Seminartermin können die Gebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erstattet werden, danach nur wenn Sie einen Ersatzteilnehmer anmelden. Gebuchte, aber nicht wahrgenommene Seminarteile werden grundsätzlich nicht erstattet.
Der Lehrgang kann nur durchgeführt werden, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Seminare mit zu geringer Teilnehmerzahl können vom Veranstalter bis 3 Tage vor Seminarbeginn abgesagt werden. Die Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet oder verrechnet.
Teilnahmebedingungen bei geförderter Teilnahme
Anmeldung
Bei vielen unserer Lehrgänge sind bestimmte Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme zu erfüllen. Soweit möglich, klären wir dies im Vorgespräch mit Ihnen. Sofern für die Zulassung zu einer externen Prüfung (z. B. bei der IHK) spezielle Voraussetzungen zu erfüllen sind, (z. B. entsprechende einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen ist) müssen Sie dies mit der zulassenden Stelle klären. Falls dies aus zeitlichen Gründen nicht abschließend vor Lehrgangsantritt erfolgen kann, steht die Teilnahme bis zur Klärung unter Vorbehalt.
Das Zustandekommen des Lehrgangs ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
Rücktritt
Bitte überlegen Sie zunächst, ob Sie einen Lehrgang bei uns besuchen wollen, und melden Sie sich erst dann an. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Förderung durch Dritte (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Bundeswehr u.s.w.). Es gelten daher auch die jeweils spezifischen Förderungs– und Teilnahmebedingungen des Kostenträgers.
Sollte wider Erwarten eine Förderung nicht erfolgen, oder eine Förderungszusage zurückgenommen werden, können Sie selbstverständlich von der Lehrgangsteilnahme ohne Fristeinhaltung zurücktreten.
Eine Stornierung ohne o.g. Gründe ist nur innerhalb von 14 Tage nach Anmeldung, längstens zu Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich.
Kündigung
Das Lehrgangsangebot dient dazu, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist aber sinnvoll und von den Kostenträgern gefordert, sich auch während des Lehrgangs weiter um eine passende Stelle zu bewerben. Für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie daher die Lehrgangsteilnahme ohne Einhaltung von Fristen beenden.
Darüber hinaus gilt, dass die Teilnahme am Lehrgang vorzeitig zu beenden ist, wenn das Lehrgangsziel nicht mehr erreicht werden kann (oder vorzeitig erreicht ist).
Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn einer Fortführung schwerwiegende pädagogische Bedenken entgegenstehen. Auch vom Teilnehmer/in zu verantwortende schlechte Leistungen stellen einen Kündigungsgrund dar. Teilnehmer/innen, die den Unterricht wiederholt stören, mehrfach unbegründet fehlen oder deren Verhalten schulschädigend ist, können nach voran gegangener Abmahnung durch die Schulleitung von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.
Vorzeitige Lehrgangsabbrüche sind ggf. mit dem Kostenträger abzustimmen.
Gebühren
Bei von Dritten (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Bundeswehr, Firmen u.s.w.) geförderten Lehrgängen rechnen wir die fälligen Lehrgangsgebühren direkt mit den jeweiligen Kostenträgern ab, soweit dies in den jeweiligen Förderungsbedingungen so vorgesehen ist. Dies gilt z. B. bei der Förderung durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter.
Ist eine direkte Abrechnung nicht möglich, erhalten Sie von uns eine monatliche Rechnung, die Sie bitte unabhängig von der Refinanzierung durch Dritte direkt begleichen.
Prüfungen
Für die Zulassung zu Prüfungen sind die Bestimmungen der jeweils prüfenden Stelle maßgeblich. Bei externen Prüfungen, bei denen die Prüfungsanmeldung durch den Prüfungskandidaten direkt zu erfolgen hat, ist dieser für die korrekte und fristgerechte Prüfungsanmeldung zustän-dig. In diesen Fällen sind Sie auch dafür verantwortlich, die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterla-gen rechtzeitig vorzulegen.
Als Teilnehmer/Teilnehmerinnen an solchen Prüfungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die prüfende Stelle (z. B. Industrie– und Handelskammer) der Schule die Prüfungsergebnisse bekannt gibt und dass Beauftragte der Schule Prüfungsarbeiten bei Bedarf einsehen können.
Datenaustausch/Datenschutz
Daten werden nur erhoben, soweit sie für die Durchführung des Lehrgangs erforderlich sind. Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke erfolgt nicht. Sofern und soweit gegenüber Dritten, z. B. dem Kostenträger, eine Berichtspflicht besteht, können die entsprechenden Daten an Auskunftsberechtigte weiter gegeben werden. Über die Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit Auskunft verlangen.
Sonstiges
Sie verpflichten sich, die Hausordnung zu beachten, den Weisungen des Aufsichts– und Lehrpersonals zu folgen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Mit Ihrer Teilnahme erkennen Sie die ihnen am Eröffnungstag mitgeteilten Regelungen an.
Während des Praktikums sind die jeweiligen Betriebsordnungen zu beachten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für von ihm/ihr verursachte Schäden.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist während der Dauer des Seminars über die Berufsgenossenschaft für Verwaltung unfallversichert. Für Personen– und Sachschäden sowie für abhanden gekommene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Jede Änderung der Adresse oder anderer relevanter Daten ist unverzüglich mitzuteilen.
Zum Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis, der Ziel, Dauer und Inhalte des Lehrgangs ausweist.