Grundsätzliches zur Umschulung
Die Teilnahme an einer Umschulung setzt, anders als es der Name nahe legt, nicht voraus, dass Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Im Gegenteil, gerade dann, wenn Sie über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen, Sie aber bereits mindestens 3 Jahre berufstätig waren oder sich zu Hause z. B. um Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert haben, kann eine Umschulung in Frage kommen. Ob dies auf Sie zutrifft und wer sie bei der Finanzierung unterstützen kann, besprechen Sie am besten mit Ihrem Berater der Agentur für Arbeit. Dieser kann, wenn Sie ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ggf. auch andere Kostenträger, wie Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft ansprechen.
„Umschulung“ bedeutet eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in ca. 2⁄3 der üblichen Ausbildungszeit. Es gibt sie bisher entweder als Einzelumschulung in einem Ausbildungsbetrieb oder als Gruppenumschulung bei einem Bildungsträger.
Ganz neu ist die Form der kooperativen Umschulung, die mit der Kombination aus betrieblicher Praxis und übergreifender theoretischer Qualifizierung die wesentlichen Elemente der beiden anderen Formen verbindet. Diese innovative Form wurde vom Merkur Bildungsforum entwickelt und wird seit Juli 2014 durchgeführt. Ab 2015 ist das neu eingeführte Berufsbild „Kaufmann/-frau für Büromanagement“, das die bisherigen Berufe „Bürokaufmann“, „Kaufmann für Büroorganisation“ und „Fachkraft für Büroorganisation“ ersetzt, Ziel der kooperativen Umschulung.