Indi­vidu­elles Bewerbungscoaching

Die Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Bewer­bung steigen mit einer indi­vidu­ell genau auf die Bewerberin/​den Bewer­ber und die angestrebte Stelle aus­gerichteten Präsen­ta­tion der eige­nen Qual­i­fika­tion. All­ge­meine Infor­ma­tio­nen zur Bewer­bung kön­nen über Broschüren, Inter­ne­trecherche oder in Bewer­bungsrat­ge­bern gefun­den wer­den. Diese all­ge­meinen Infor­ma­tio­nen müssen im konkreten Bewer­bungsver­fahren jedoch auf die jew­eilige Stelle und die konkrete Bewer­bungssi­t­u­a­tion angepasst werden.

Im Grunde kann an jedem Punkt des Bewer­bung­sprozesses Bedarf für externe Unter­stützung entste­hen: bei der Suche nach passenden Ange­boten, bei der Gestal­tung der Bewer­bung­sun­ter­la­gen, zur Vor­bere­itung des Erstkon­tak­tes, im Hin­blick auf Per­son­alauswahlver­fahren usw. Soweit dieser Bedarf nicht im per­sön­lichen Umfeld oder in der Betreu­ung durch die Ver­mit­tlungs­fachkräfte der Agen­tur für Arbeit oder der Job­cen­ter gedeckt wer­den kann, kann dafür ein externes Beratungs– und Coachin­gange­bot erforder­lich sein. Das Coach­ing ver­steht sich in diesem Kon­text als konkrete, sit­u­a­tive und punk­tuelle Unter­stützung. Die Bewer­ber entschei­den wie sie sich präsen­tieren. Das Coach­ing hat die Auf­gabe auf dem Weg zu dieser Entschei­dung zu unter­stützen und hilft, diese auch entsprechend umzusetzen.

Organ­i­sa­tion

So indi­vidu­ell wie der Unter­stützungs­be­darf muss auch der mögliche Ver­lauf sein: von einer kurzfristig ange­set­zten ein­stündi­gen Unter­stützung bei der Umset­zung einer Bewer­bung bis zum umfassenden Coach­ing über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Um hier möglichst nah am indi­vidu­ellen Bedarf zu sein, wird der jew­eilige Auf­trag konkret hin­sichtlich zeitlichem Umfang, Inhalt und Zeitrah­men für die Umset­zung zwis­chen Ver­mit­tlungs­fachkraft und Bewer­ber abges­timmt. Der Aktivierungs– und Ver­mit­tlungsgutschein wird entsprechend aus­ge­füllt. Dabei ist es dur­chaus denkbar, dass zur Abdeck­ung des im Laufe der Zeit entste­hen­den Bedarfs auch mehrere Aktivierungs– und Ver­mit­tlungsgutscheine erforder­lich sind, z. B. bei weit­eren Bewer­bun­gen oder zu einem späteren Zeit­punkt im Bewer­bungsver­fahren. Damit kann die Inanspruch­nahme der exter­nen Unter­stützung genau auf den Bedarf hin abges­timmt werden.

Ange­bot

Das Merkur Bil­dungs­fo­rum hält Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern vor, die entsprechende Beratungs– und Unter­stützungsleis­tun­gen erbrin­gen kön­nen. Auf diese Weise kann auch bei kurzfristig entste­hen­dem Bedarf ein passendes Ange­bot gemacht werden.

Die Min­destein­heit im Rah­men dieses Ange­bots ist eine Coach­ingstunde, die max­i­male Inanspruch­nahme sind 12 Coach­ingstun­den (45 Min) in einem Zeitraum von bis zu 8 Wochen.

Unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen kön­nen die Kosten für das Bewer­bungscoach­ing von einer Agen­tur für Arbeit oder einem Job­cen­ter über­nom­men wer­den. In diesem Fall erfolgt die Abrech­nung über einen sog. Aktivierungs– und Ver­mit­tlungsgutschein (AVGS).