Förderung

Grund­vo­raus­set­zung dafür, dass die Teil­nahme an einem Lehrgang der beru­flichen Weit­er­bil­dung gefördert wer­den kann, ist, dass dieser Lehrgang geprüft und anerkannt ist. Seit 2006 sind externe Zer­ti­fizierungsagen­turen damit beauf­tragt, zum einen die Anbi­eter von Weit­er­bil­dung zu über­prüfen und zum anderen die geplanten Maß­nah­men zu zer­ti­fizieren. Wenn Sie also einen Lehrgang suchen, dessen Teil­nahme von der Agen­tur für Arbeit oder einem anderen Kos­ten­träger gefördert wer­den kann, soll­ten Sie sich davon überzeu­gen, dass sowohl Bil­dungsträger als auch der gewün­schte Lehrgang zer­ti­fiziert sind. Wir sind als Bil­dungsträger zer­i­tifziert und weisen jew­eils bei der Lehrgangs­beschrei­bung darauf hin, welche unserer Ange­bote förderungs­fähig sind. Dies gilt auch für eine Förderung über AFBG („Meis­ter­bafög“), über das Gesetz zur Förderung der beru­flichen Weit­er­bil­dung im Struk­tur­wan­delund zur Weit­er­en­twick­lung der Aus­bil­dungs­förderung oder im Rah­men des Pro­gramms „QualiS­check“ der Lan­desregierung Rheinland-​Pfalz.

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Sie die notwendi­gen per­sön­lichen Voraus­set­zun­gen für eine Förderung erfüllt. Diese Voraus­set­zun­gen unter­schei­den sich, je nach­dem bei wem Sie die Förderung beantra­gen. Für Arbeit­slose übern­immt es die Agen­tur für Arbeit zu prüfen, ob sie selbst oder eventuell ein anderer Sozialver­sicherungsträger die Teil­nahme an der Bil­dungs­maß­nahme fördern kann. So kön­nen z. B. unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Renten­ver­sicherungsträger oder Beruf­sgenossen­schaften Kos­ten­träger sein. Bes­timmte Lehrgänge sind auch über den Europäis­chen Sozial­fond förderbar.

Weit­ere Förderungsmöglichkeiten kön­nen z. B. im Rah­men von Beschäf­ti­gungs­ge­sellschaften, durch den Berufs­förderungs­di­enst der Bun­deswehr oder auch im Rah­men von „Out-placement“-Maßnahmen früherer oder aktueller Arbeit­ge­ber beste­hen. Soll­ten solche Kos­ten­träger dafür zusät­zliche Infor­ma­tio­nen benöti­gen oder ein eigenes Zulas­sungsver­fahren betreiben, klären wir bei Bedarf natür­lich gerne das Ver­fahren direkt mit den Kos­ten­trägern ab.